Wir machen die Gastroenterologie stark!
Der Berufsverband Gastroenterologie Deutschland e.V. schließt die Lücke einer gemeinsamen Vertretung der Gastroenterologie in Deutschland seiner Gründung am 15. Dezember 2000. Durch die Bündelung der gastroenterologischen Kräfte sollte ein alleiniger und kompetenter Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, aber auch für politische und staatliche Organisationen, Nachbardisziplinen auf dem Gebiet der Inneren Medizin, der Chirurgie, Radiologie, Dermatologie und anderen medizinischen Teilbereichen und schließlich der Industrie geschaffen werden. Der BVGD versteht sich als berufspolitischer Partner der DGVS. Er engagiert sich in Bereichen, die Gastroenterologinnen und Gastroenterologen bei einer ärztlichen Tätigkeit unmittelbar und persönlich betreffen. Dies gilt auch für wirtschaftliche Aspekte.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft positionieren Sie sich und stärken den Verband als berufspolitisches Sprachrohr aller Gastroenterologinnen und Gastroenterologen nachhaltig.
- Sie erhalten die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung durch eine renommierte Kanzlei für Arztrecht.
- Sie erhalten Vergünstigungen bei Fortbildungsveranstaltungen, die durch den BVGD konzipiert wurden. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie jederzeit auf unserer Website.
- Sie profitieren von weiteren Mitgliederrabatten, etwa für Blended-Learning Kurse in den Bereichen Hygiene, Arbeitsschutz und Notfallmanagement, bei der Aufbereitung von RDG/ RDG-E Geräten und bei mehreren Zeitschriften.
- Sie sind stets auf dem neuesten Stand bei aktuellen berufspolitischen und rechtlichen Entwicklungen durch unseren Newsletter.
Mitglied des BVGD kann jede interessierte Ärztin und jeder interessierte Arzt, sowie jede Naturwissenschaftlerin und jeder Naturwissenschaftler im Gebiet der Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Voraussetzung ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Interessierte füllen bitte den Online-Antrag aus oder senden den nebenstehenden Aufnahmeantrag inkl. der Lastschriftseinzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
Die Bedeutung von berufspolitischem Engagement nimmt zu. Seien Sie dabei!
BVGD Mitgliedsbeiträge
Chefarzt, niedergelassener Arzt, leitender Abteilungsarzt, leitender Arzt Pharmazie
Alte Bundesländer
30,00 EUR
Chefarzt, niedergelassener Arzt, leitender Abteilungsarzt, leitender Arzt Pharmazie
Neue Bundesländer
25,00 EUR
Angestellter Klinikarzt (Oberarzt, Assistenzarzt)
Alte Bundesländer
20,00 EUR
Angestellter Klinikarzt (Oberarzt, Assistenzarzt)
Neue Bundesländer
15,00 EUR
Mitglieder in Elternzeit von mehr als 4 Monaten (mit Nachweis): kostenlos für den Zeitraum eines Kalenderjahres*
beitragsfrei
Mitglieder im Ruhestand
Die Beitragsfreiheit gilt ab dem folgenden Kalenderjahr nach Eintritt in den Ruhestand. Voraussetzung ist eine Antragsstellung in der Geschäftsstelle.
beitragsfrei
*Beitragsfreiheit, die sich im laufenden Jahr ergibt, wird im nachfolgenden Jahr berücksichtigt.