Wir machen die Gastroenterologie stark!
Der Berufsverband Gastroenterologie Deutschland e.V. schließt die Lücke einer gemeinsamen Vertretung der Gastroenterologie in Deutschland seiner Gründung am 15. Dezember 2000. Durch die Bündelung der gastroenterologischen Kräfte sollte ein alleiniger und kompetenter Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, aber auch für politische und staatliche Organisationen, Nachbardisziplinen auf dem Gebiet der Inneren Medizin, der Chirurgie, Radiologie, Dermatologie und anderen medizinischen Teilbereichen und schließlich der Industrie geschaffen werden. Der BVGD versteht sich als berufspolitischer Partner der DGVS. Er engagiert sich in Bereichen, die Gastroenterologen bei einer ärztlichen Tätigkeit unmittelbar und persönlich betreffen. Dies gilt auch für wirtschaftliche Aspekte.
- Als Mitglied im Berufsverband positionieren Sie sich in Ihrem Fachgebiet und stärken den Berufsstand der Gastroenterologen nachhaltig,
- Sie haben die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung durch eine renommierte Kanzlei für Arztrecht,
- Sie profitieren von verschiedenen Vergünstigungen, etwa für das Seminar für Wiedereinsteiger oder den Blended-Learning Kurs Hygienebeaftragter Arzt,
- Sie sind stets up to date durch unseren Newsletter und erhalten neueste Informationen aus erster Hand.
Mitglied des BVGD kann jeder interessierte Arzt und Naturwissenschaftler werden, der auf dem Gebiet der Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten tätig ist. Voraussetzung ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Interessierte füllen bitte den Online-Antrag aus oder senden den nebenstehenden Aufnahmeantrag inkl. der Lastschriftseinzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
Die Bedeutung von berufspolitischem Engagement nimmt zu. Seien Sie dabei!
BVGD Mitgliedsbeiträge
Chefarzt, niedergelassener Arzt, leitender Abteilungsarzt, leitender Arzt Pharmazie
Alte Bundesländer
30,00 EUR
Chefarzt, niedergelassener Arzt, leitender Abteilungsarzt, leitender Arzt Pharmazie
Neue Bundesländer
25,00 EUR
Angestellter Klinikarzt (Oberarzt, Assistenzarzt)
Alte Bundesländer
20,00 EUR
Angestellter Klinikarzt (Oberarzt, Assistenzarzt)
Neue Bundesländer
15,00 EUR
Mitglieder in Elternzeit von mehr als 4 Monaten (mit Nachweis): kostenlos für den Zeitraum eines Kalenderjahres*
beitragsfrei
Mitglieder im Ruhestand
Die Beitragsfreiheit gilt ab dem folgenden Kalenderjahr nach Eintritt in den Ruhestand. Voraussetzung ist eine Antragsstellung in der Geschäftsstelle.
beitragsfrei
*Beitragsfreiheit, die sich im laufenden Jahr ergibt, wird im nachfolgenden Jahr berücksichtigt.