Verschärfte Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser ab 2020

Das Bundesgesundheitsministerium hat jüngst weitere Verschärfungen der Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern festgelegt. Dies geschah in Reaktion auf die zuvor gescheiterten Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Wie schon zuvor für den pflegeintensiven Klinikbereich (Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie) greift das Ministerium mit der Verordnung direkt in den Krankenhausablauf ein.

Die Untergrenzen werden demnach ab dem 1. Januar 2020 für vier weitere Bereiche festgelegt: Herzchirurgie, Neurologie, Stroke-Units sowie Neurologische Frührehabilitation. Weiterhin wurde verfügt, dass Krankenhäuser kein Personal aus an­deren Abteilungen abziehen dürfen, damit diese dann in den pflegeintensiveren Bereichen arbei­ten.

Untergrenzen für die Pflege

Laut der Verordnung sollen ab 2021 auf der Intensivmedizin künftig für zwei Patienten mindestens je eine Pflegekraft in der Tagessschicht und für drei Patien­ten mindestens eine Pflegekraft in der Nachtschicht anwesend sein. In der Verordnung für 2019 konnten noch 2,5 Patienten in der Tages- und 3,5 Patienten in der Nacht­schicht von einer Pflege­kraft betreut werden. 2020 sollen die Zahlen von 2019 gelten.

Veränderungen ab 2020 gibt es auch in der Kardiologie: Hier sollen in der Tagesschicht künftig zehn Patienten mindestens von einer Pflegekraft betreut werden müssen, in der Nachtschicht können es 20 Patienten pro Pflegekraft sein. Bislang galt hier das Betreu­ungs­verhältnis von 12 Patienten tagsüber und 24 Patienten nachts.

Für den neuen Bereich Herzchirurgie sollen ab 2020 in einer Tagesschicht sieben Patien­ten von einer Pflegekraft betreut werden, in der Nachtschicht 15 Patienten. In der Neuro­logie sind es zehn Patienten in der Tagesschicht, nachts ebenfalls 20 Patienten pro Pflegekraft.

Bei der Neurologischen Schlaganfalleinheit (Stroke-Unit) sollen es ab Januar 2020 in der Tagesschicht drei Patienten sein, in der Nachtschicht fünf, die von einer Pflegekraft versorgt werden dürfen. Bei der Neurologischen Frühre­habilitation sollen es fünf tags­über und zwölf in der Nachtschicht sein.

Die Nichteinhaltung dieser Grenzen ist streng reglementiert und muss dem InEK vorgelegt werden.

Wie das Ärzteblatt mitteilte (Artikel vom 10. September), hatten sich vergangene Woche GKV-Spitzenverband und DKG erneut nicht auf eine eige­ne Verordnung einigen können. An welcher Seite eine Vereinbarung scheiterte, ist unklar. Für den GKV-Spitzenverband verhandelte Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis, die an­gab, dass die Vereinbarung bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden sei. Die DKG sieht dagegen die Schuld bei den Kassen, die „sture Haltung“ sieht, da aus ihrer Sicht keine „sachgerechte Lösung für die Intensivmedizin oder Schlaganfallpatienten“ gefunden werden können. Kritik hat die DKG auch an der Dokumentation von Personal­unter­grenzen.

Krankenhäuser warnen vor systemischen Problemen

Die fraglos wichtige Initiative, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken stehen jedoch direkte Probleme der Krankenhäuser gegenüber: So schlagen diese angesichts zunehmender Überlastung und personeller Engpässe Alarm. „Wir haben ernst zu nehmende systemische Probleme in unserem Krankenhauswesen“, so wird Georg Baum (Hauptgeschäftsführer der Deutschen Kranken­hausgesellschaft) kürzlich in der Welt am Sonntag zitiert.

Laut Baum liege der Kern insbesondere in drei Entwicklungen: Ein Drittel der Kran­ken­häuser schreibe rote Zahlen. Die Behandlung von neun Millionen Notfallpatienten im Jahr sei nicht kostendeckend, sondern es entstehe ein Minus von einer Milliarde Euro. Und statt der erforderlichen sechs würden jährlich nur drei Milliarden Euro an Investitio­nen für die Kliniken bereitgestellt.

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